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Hinweise zur Mitgliedschaft von Ausländern
(Nichttürken) in Türkischen Vereinen

  • Jeder Ausländer, der eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Türkei besitzt, kann vollwertiges Vereinsmitglied mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten werden. Vorausgesetzt, es besteht für die betreffende Person kein Hinderungsgrund für eine Vereinsmitgliedschaft nach den den Türkischen Gesetzen.

 

  • Ausländer, die keine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, können Ehrenmitglieder werden.

 

  • Dies beinhaltet den Verzicht auf das Wahlrecht (aktiv und passiv) bei Vollversammlungen.

 

  • Ein formeller Antrag  muss gestellt werden, auch für eine Ehrenmitgliedschaft  .