Hinweise zur
Mitgliedschaft von Ausländern
(Nichttürken) in Türkischen Vereinen
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Jeder Ausländer, der eine
gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Türkei besitzt, kann vollwertiges
Vereinsmitglied mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten werden.
Vorausgesetzt, es besteht für die betreffende Person kein Hinderungsgrund für
eine Vereinsmitgliedschaft nach den den Türkischen Gesetzen.
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